Insolvenzdokument
Der Schuldner „Merrick" erkennt seine Zahlungsunfähigkeit an und überträgt sein zum Zeitpunkt der Ausfertigung vorhandenes Vermögen in seiner Gesamtheit sowie die Personenrechte sämtlicher Familienmitglieder einschließlich seiner selbst unverzüglich dem Gläubiger. Dies gilt als Teiltilgung der Gesamtschuld.
Zur Tilgung der verbleibenden Restschuld leistet „Merrick" dem Gläubiger im Status eines Sklaven Arbeitsdienst; der daraus resultierende Gegenwert wird auf die Tilgung angerechnet.
Der Inhalt dieses Dokuments tritt mit der Siegelung unmittelbar in Kraft.