Hiermit wirst du darüber in Kenntnis gesetzt, dass die jüngsten Änderungen deines Vermögens laut einer Prüfung durch den Schatzmeister des Lehnsguts als „äußerst ungewöhnlich“ eingestuft wurden.
Über die Herkunft dieser Mittel wird nicht weiter nachgefragt, doch mit dem gestiegenen Gewicht deiner Tasche ist die Verpflichtung zu einer „Sondersteuer“ zugunsten des Lehnsguts entstanden.
Du hast den genannten Betrag unmittelbar nach Erhalt dieses Dokuments eigenständig abzuführen. Hiermit wird klargestellt, dass keinerlei Ausreden oder Zahlungsverzögerungen geduldet werden.
Bedenke wohl, dass jene, die aus Gier das Gesetz umgehen, nichts als die unerbittliche Peitsche des Steuereintreibers zu erwarten haben.